Anmeldetermine in den Raesfelder Kindergärten
Anmeldungen für das nächste Kindergartenjahr sind bereits jetzt im vorgesehenen „Wunsch-Kindergarten“ nötig. Das gilt auch für Kinder, die erst während des Kindergartenjahres, also zwischen dem 1.08.2015 – 31.07.2016 aufgenommen werden sollen. Vorher sollten sich die Eltern entscheiden, welche Betreuungszeit sie benötigen. Dabei sind laut Kinderbildungsgesetz 25, 35 oder 45 Betreuungsstunden pro Woche möglich. Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, haben bereits einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Die Anmeldezeiten der Kindertagesstätten in der Gemeinde Raesfeld auf einen Blick:
Ortsteil Raesfeld
In allen drei Einrichtungen in Raesfeld sind Anmeldungen am 27. und 28. Oktober 2014, jeweils von 14.00 – 16.00 Uhr möglich
Kath. Kindergarten St. Martin
Weseler Straße 36
Telefon 02865 7875
27. und 28. Oktober 2014, 14.00 – 16.00 Uhr
Kath. Kindergarten St. Michael
Brökerstegge 27
Telefon 02865 268
27. und 28. Oktober 2014, 14.00 – 16.00 Uhr
Ev. Lukas-Kindergarten
Südring 40
Telefon 02865 7919
27. und 28. Oktober 2014, 14.00 – 16.00 Uhr
Ortsteil Erle
Kath. Kindergarten St. Silvester
Ekhornsloh 17
Telefon 02865 7633
22. und 23. Oktober 2014, 14.00-16.00 Uhr
Kath. Kindergarten St. Nikolaus
Holten 68
Telefon 02865 6215
22. und 23. Oktober 2014, 14.00-16.00 Uhr
Elterninitiative Kindertagesstätte Holzwurm
Holten 11
Telefon 02865 6743
Anmeldungen sind ab sofort bis zum 7. November 2014 möglich
Die Eltern leisten abhängig von ihrem Einkommen und vom Alter des zu betreuenden Kindes einen Elternbeitrag, der an das Jugendamt beim Kreis Borken abgeführt wird. Für Kinder, die unter drei Jahren sind, gilt ein höherer Betreuungssatz als für ältere Kinder. Für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen den Elternbeitrag – die Eltern zahlen also keinen Beitrag. Fragen dazu beantwortet das Kreisjugendamt, Fachbereich Jugend und Familie, Familienbüro, Telefon: 02861 82-2218.
Detaillierte Informationen zur Kindertagesbetreuung finden Sie im Informationsschreiben des Kreisjugendamtes.