Informationen zur Laubbeseitigung

Laubbeseitigung-Raesfeld

RAESFELD – Der Herbst zeigt sich in diesen Tagen von seiner schönsten Seite. Ein Wehmutstropfen bleibt jedoch: wohin mit dem vielen Herbstlaub?

In diesen Tagen häufen sich bei der Verwaltung Fragen nach der Aufstellung von Laubcontainern in den Innenbereichen der Gemeinde Raesfeld.

Bisher hat die Gemeinde bewusst keine Laubcontainer bereitgestellt, um die von den Bürgern zu tragende Gebühr möglichst niedrig zu halten und die Gefahr des Missbrauchs durch das Einfüllen von Laub von Privatgrundstücken oder sonstigen Abfällen abzuwenden.

Um das Herbstlaub ordnungsgemäß zu entsorgen, informiert daher die Gemeindeverwaltung über die geltenden Regelungen für die Laubbeseitigung:

Während der Bauhof öffentliche Flächen zweimal wöchentlich vom Laub befreit, ist die Beseitigung des Laubes auf Privatgrundstücken Aufgabe der Grundstückseigentümer. Die Laubbeseitigung im öffentlichen Straßenraum ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt. Nach den Regelungen dieser Satzung sind die Gehwege und im Falle des Vorhandenseins von verkehrsberuhigten Straßen die gesamte öffentliche Verkehrsfläche von den Anliegern zu reinigen. Dazu gehört auch die Laubbeseitigung. Dabei darf das Laub nicht von den Gehwegen auf die Fahrbahn gefegt werden, da die Kehrmaschine diese große Menge an Kehrgut leider nicht bewältigen kann.

Eine gute Alternative bietet die Abgabe des anfallenden Laubes zu den bekannten Öffnungszeiten am Wertstoffhof. Zusätzlich kann im Ortsteil Erle an den Samstagen bis einschließlich 16. November 2013, jeweils vormittags von 9.00 – 12.00 Uhr, das Laub an der zentralen Sammelstelle vor der Silvesterschule abgegeben werden.